Die Kirchenverwaltung sorgt dafür, dass die materiellen Grundlagen für eine zeitgemässe und funktionierende Seelsorge vorhanden sind. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung und der Unterhalt der benötigten Räumlichkeiten sowie die Anstellung von geeignetem Personal.
Das oberste Organ der Kirchgemeinde ist die Kirchbürgerversammlung. Zu ihr lädt der Kirchenverwaltungsrat einmal jährlich ein. Dort werden die Kirchbürger und Kirchbürgerinnen über alle Aktivitäten der Kirchenverwaltung informiert.